Im Jahr 2011 verhängte die Polizei 48.778 vorübergehende Fahrverbote gegen betrunkene Fahrer, das sind durchschnittlich 134 pro Tag. Das ist ein leichter Rückgang im Vergleich zu 2010 (51.608) und 2009 (49.601), so die Zahlen von Innenministerin Joëlle Milquet.
Wer zwischen 0,5 und 0,8 Alkohol im Blut hat, bekommt für 3 Stunden ein Fahrverbot und eine Geldstrafe zwischen 25 und 500 Euro. Bei mehr als 0,8 Promille erhöht sich das Fahrverbot auf 6 Stunden und ein Bußgeld von 200 bis 2.000 Euro. Bei Trunkenheit geht die Staatsanwaltschaft zum sofortigen Entzug der Fahrerlaubnis über. Das geschah 2011 4.683 Mal.
(Quelle: Die Zeitung 2/7/2013)
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